Kindeswohl in der THW-Jugend Merseburg

Cedric Heinrich

Kindeswohlbeauftragter

Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen hat in der THW-Jugend Merseburg oberste Priorität.
Unsere Jugendarbeit basiert auf einem fairen, offenen und respektvollen Miteinander. Wir möchten, dass sich alle Kinder und Jugendlichen bei uns sicher fühlen, Vertrauen entwickeln können und mit Freude an unseren Angeboten teilnehmen.

Ein positives Gemeinschaftsgefühl, gegenseitiger Respekt und klare Regeln bilden die Grundlage unserer Arbeit. Nur in einer geschützten Umgebung können sich junge Menschen entfalten, Verantwortung übernehmen und ihre persönlichen Stärken entwickeln.

Was bedeutet Kindeswohl für uns?

Kindeswohl bedeutet für uns mehr als die Abwesenheit von Gefahren. Es umfasst das körperliche, seelische und geistige Wohl aller Kinder und Jugendlichen in unserer Obhut.
Dazu gehört:

  • der Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen

  • ein achtsamer und respektvoller Umgang miteinander

  • klare Zuständigkeiten und transparente Strukturen

  • das ernsthafte Wahrnehmen von Sorgen und Problemen

Alle Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie weitere ehrenamtlich Tätige tragen Verantwortung dafür, diese Werte im Alltag aktiv zu leben.

Prävention und Verantwortung

Die THW-Jugend Merseburg orientiert sich an den geltenden Regelungen des Technischen Hilfswerks sowie an den gesetzlichen Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz. Prävention ist dabei ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.

Dazu gehören unter anderem:

Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Grenzverletzungen vorzubeugen und im Ernstfall angemessen und verantwortungsvoll zu handeln.

Informationen und Ansprechpartner

Auf dieser Seite stellen wir wichtige Informationen, Regelungen und Dokumente zum Thema Kindeswohl zur Verfügung. Diese richten sich an Jugendleiterinnen und Jugendleiter, Eltern, Sorgeberechtigte sowie alle Interessierten.

Bei Fragen, Unsicherheiten oder Anliegen rund um das Thema Kindeswohl stehen wir jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Hinweise werden vertraulich behandelt.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist für uns keine Pflichtaufgabe, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Jugendarbeit.

Hinweise:

Zum 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, welches eine Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, auch für Ehrenamtliche, vorsieht.

Für bestimmte Tätigkeiten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist entsprechend des Bundeskinderschutzgesetzes zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs (SGB) vorhanden ist.

Bei der Bundesanstalt THW und in der THW-Jugend e.V. ist entsprechend dem § 72a SGB VIII jede Person von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist.